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Allgemeine Geschäftsbedingungen der dpmedia GmbH

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

  1. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Anders lautende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners die Leistung für den Geschäftspartner vorbehaltlos führen.

 

§ 2 Angebot

  1. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Die Beauftragung des Geschäftspartners ist bindend, wir können diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen.  
  2. Fernmündliche Aufträge des Geschäftspartners sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftliche bestätigen.  

 

§ 3 Agenturleistungen

  1. Vereinbarte oder von uns zugesagte Fristen für die Erbringung von Agenturleistungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Wir sind berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.  
  2. Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder in dem Geschäftsbetrieb unserer Subunternehmer oder Vorlieferanten berechtigen uns, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen jeglicher Art, Energiemangel, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder Verfügungen jeglicher Art, Pandemien, Personalmangel, Kriegs- und Belagerungszustand, Krawalle, Sturm, Eistreiben, anormale Trockenheit oder anhaltende Regenfälle, Datenausfall oder sonstige nicht zu vertretende Störungen an der EDV, der Datenverbindung etc. und ähnliche Ereignisse.  
  3. Bei jedem Fall der Beanstandung haben wir das Recht, die Leistungserbringung durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Besteht die Beanstandung nach Gutachten des Sachverständigen zu Recht, gehen die Sachverständigenkosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Geschäftspartners. Wir sind berechtigt, einen Sachverständigen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Belange unseres Geschäftspartners zu benennen.  

 

§ 4 Kreativleistungen

  1. Für die Erbringung von Kreativleistungen (dazu gehören auch Programmierleistungen und die graphische Gestaltung von Programm-Masken) zugesagte Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferungen und Leistungen durch eventuell eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen auszuführen.  
  2. Von uns nicht zu vertretende Leistungsstörungen i.S.v. § 3 Ziff. 2 berechtigen uns, die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Kann nur teilweise nicht geleistet werden, gilt unser Rücktrittsrecht auch für diesen Teil des Auftrages. In diesem Fall steht unserem Geschäftspartner kein Ersatzanspruch oder Schadensersatzanspruch irgendwelcher Art gegen uns zu.  
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen und –leistungen zu erbringen, sowie zu mehrfachen Nachbesserungen und Nachlieferungen, auch hinsichtlich einer Teilleistung. Unser Geschäftspartner hat uns in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist von wenigstens fünf Werktagen zu gewähren. Liefen wir bis zum Ablauf einer angemessen gesetzten Nachfrist nicht, kann unser Geschäftspartner vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wobei bei Lieferungsverzug aufgrund leichter Fahrlässigkeit der Schadensersatzanspruch auf den Wert des noch nicht erfüllten Teils der Lieferungspflicht begrenzt ist.  Das Recht im Fall einer Beanstandung von Kreativleistungen, einen Sachverständigen einzusetzen (gem. § 3 Ziff. 3) bleibt hiervon unberührt.  

 

§ 5 Redaktionsleistungen

  1. Beiden Parteien ist bekannt, dass die medizinischen Themen, auf die sich der zu überlassende Inhalt bezieht, zum Teil kontrovers diskutiert werden. Der von uns produzierte Inhalt kann daher vom Auftraggeber nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass der produzierte Inhalt nicht einer bestimmten Lehrmeinung entspricht.  
  2. Wir legen dem Auftraggeber nach Annahme des Auftrages gegebenenfalls einen Entwurf, ein Konzept o.ä. vor. Bei Änderungswünschen hat der Auftraggeber uns umgehend zu benachrichtigen. Ansonsten wird der Auftrag nach dem Konzept oder Entwurf umgesetzt. Die Umsetzung von Änderungswünschen, soweit diese keine Mängelrügen darstellen, kann extra in Rechnung gestellt werden. Wir sind berechtigt, aufgrund technischer oder künstlerischer Gegebenheiten und Anforderungen im Rahmen der künstlerischen Freiheit von dem Produktionsvorschlag, wenn notwendig, abzuweichen. 

 

§ 6 Copyright  

  1. Uns stehen die Urheberrechte an von uns erbrachten Kreativleistungen zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen unseres Geschäftspartners. Unser Geschäftspartner ist daher nicht berechtigt, die von uns erstellten Unterlagen oder Dateien ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen. Unser Geschäftspartner ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder durch Dritte zu nutzen.  
  2. Das mit dem Geschäftspartner vereinbarte Entgelt wird nur geleistet für die einmalige Erstellung von Unterlagen, Programmen, Daten oder Dateien. Eine Mehrfachnutzung durch unseren Geschäftspartner ist ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht gestattet. 

 

§ 7 Preise, Zahlungen, Fälligkeit

  1. Soweit keine anderen Preise vereinbart sind, schuldet unser Geschäftspartner unsere zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreise. Die Preise verstehen sich netto Kasse, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist, sowie zzgl. Mehrwertsteuer.  
  2. Kommt unser Geschäftspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, insbesondere die banküblichen Zinsen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Unser Geschäftspartner ist auch berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden ist.  
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Geschäftspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes insoweit nur befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Leistungszeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen und Materialpreissteigerungen, zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

 

§ 8 Forderungsabtretung

  1. dpmedia GmbH hat das Recht, ihre  Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.  
  2. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden.
  3. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

 

§ 9 Mängel, Gewährleistung und Haftung

  1. Wir sind bei einer Schlechtleistung der Agenturleistungen berechtigt, erneut zu leisten. Die Kosten und notwendigen Aufwendungen tragen wir, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass wir die Leistung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort vornehmen sollen.  
  2. Liegt ein Mangel bei der Erbringung von Kreativleistungen vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten zu tragen.  
  3. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Fünffache der Auftragssumme sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des konkreten Auftrags typischerweise gerechnet werden muss.  
  4. Im Übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Es ist jedoch die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.  
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.  
  6. Der Ausschluss einer weitergehenden Haftung gem. vorstehender Ziffer gilt nicht für anfängliches Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit.  
  7. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches, ist ausgeschlossen.
  8. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die im Inhalt enthaltenen Informationen keinesfalls den Rat eines Mediziners oder Apothekers im Einzelfall ersetzen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Inhalte z.T. nur zur Information für ein medizinisches Fachpublikum erstellt wurden und zur allgemeinen Verbreitung nicht geeignet sein können. Die Befolgung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere auch standesrechtlicher Vorschriften im Bezug auf die Zugänglichmachung des Inhalts, hat allein der Auftraggeber zu vertreten. Jede Veränderung des Inhaltes durch die Auftraggeber hat den Ausschluss der Haftung für den Auftragnehmer zur Folge. Soweit der Inhalt Verweise, sog. Links enthält, die außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegen, haften wir nur, wenn wir von dem Inhalt, auf den verwiesen wird, aktuelle Kenntnis haben und es technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung im Falle rechtswidriger oder unrichtiger Inhalte zu verhindern.  

 

§ 10 Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns, die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten. Daten werden ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks erhoben und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.  

 

§ 11 Allgemeine Regelungen

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist an unserem Geschäftssitz.
  2. Es gilt Deutsches Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen nicht berührt.    

 

Stand: März 2024

Geschäftsführer: Dr. Claus Wilimzig, Werner Kern, Alexander Schiffauer, Walter Bischof
Amtsgericht München, HRB 256535
USt-IdNr. DE329998292

dpmedia GmbH
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Fon +49-173-8862762